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Regeln für das Opferfest

Das Veterinäramt des Kreises Düren teilt Hinweise zum Opferfest mit: Die Schlachtung von Schafen sei nur in ausgewiesenen Schlachtstätten legal, außerdem dürften die Tiere nicht in Privatfahrzeugen transportiert werden.

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Logo Kreis Düren. Grafik: Kreis Düren
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Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren weist anlässlich des Opferfestes darauf hin, dass die Schlachtung von Schafen nur in zugelassenen und damit legalen Schlachtstätten erfolgen darf.

Das Opferfest gilt als das höchste islamische Fest und wird vom 28. Juni bis zum 2. Juli gefeiert. Je nach Land wird das Opferfest unterschiedlich benannt: in der Türkei heißt es Kurban Bayrami und im arabischen Raum spricht man von Eid al-Adha.

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Muslime, die an diesen Tagen – anlässlich des hohen Feiertages – ein Schaf schlachten möchten, sollten sich frühzeitig nach zugelassenen Schlachtstätten für Schafe erkundigen, heißt es vom Veterinäramt. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Lebendtransport von Schafen, etwa zu einer Schlachtstätte, an sehr hohe Auflagen gebunden und in Privatfahrzeugen nicht gestattet ist. Es wird gewarnt: Wer gegen die Transport- oder Schlachtvorschriften verstößt, muss mit Strafen in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen. In Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde wird das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren verstärkt Fahrzeug- und Betriebskontrollen durchführen.


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