Start Kreis Düren Rassismus im Blick

Rassismus im Blick

Die Integrationskonferenz des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Düren befasste sich mit Rassismus im Alltag, den Aufgaben für die Bürgerschaft und der Verantwortung von Institutionen.

78
0
TEILEN
Logo Kreis Düren. Grafik: Kreis Düren
- Anzeige -

Rund 100 Gäste setzten sich im Rahmen der Integrationskonferenz, zu der das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Düren eingeladen hatte, mit dem Thema Rassismus auseinander. Die Leitfragen für die Anwesenden im Forum des Berufskollegs Kaufmännische Schulen lauteten dabei: Wie ist rassismus- und diskriminierungskritisches Zusammenleben im Kreis Düren möglich? Was kann die Bevölkerung tun? Welche Verantwortung haben Institutionen?

Zur Einstimmung wurde der Film „Wir sind jetzt hier“ von Niklas Schenck gezeigt. Anschließend wies die Ärztin Dr. Amma Yeboah in ihrem Impulsvortrag auf mögliche gesundheitliche Folgen von Rassismuserfahrungen hin, etwa Depressionen oder Angststörungen. Dr. Saphira Shure rückte dann Rassismuskritik als Querschnittsaufgabe in Organisationen in den Blick. Anschließend gab es Gelegenheit, in Workshops miteinander ins Gespräch zu kommen. Dabei wurde unter anderem über Rassismus in Arbeitsprozessen gesprochen und nach Wegen gesucht, diesem zu begegnen. Am Ende fassten die Moderatorinnen Domenica Licciardi und Tina Adomako die gewonnenen Erkenntnisse zusammen. Darüber hinaus bot die Veranstaltung einen geschützten Raum für Menschen mit Rassismuserfahrungen an, in dem Ely Almeida die Ansprechpartnerin war.

- Anzeige -

„Es ist deutlich geworden, dass es Aufgabe von Verantwortlichen in Institutionen ist, Maßnahmen gegen Diskriminierung aktiv anzugehen. Es ist unsere Aufgabe, allen Menschen ihren Platz in der Gesellschaft einzuräumen und diejenigen zu unterstützen, die unsere Hilfe brauchen“, resümierte Sybille Haußmann, Dezernentin für Arbeit, Bildung und Integration des Kreises Düren, zum Abschluss der Konferenz. Deren Ergebnisse werden bei der nächsten Fortschreibung des Integrationskonzepts für den Kreis Düren berücksichtigt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here