Start Kreis Düren Kreisweite Anerkennung für das Ehrenamt

Kreisweite Anerkennung für das Ehrenamt

Landrat Wolfgang Spelthahn und Andreas Kersting, Referatsleiter "Bürgerschaftliches Engagement" in der Staatskanzlei des Landes NRW, unterzeichneten nun im Beisein der Bürgermeisterin und Bürgermeister den entsprechenden Kooperationsvertrag zur Ausweitung der Ehrenamtskarte.

174
0
TEILEN
Im Beisein der Bürgermeisterin und der Bürgermeister unterzeichneten Landrat Wolfgang Spelthahn und Andreas Kersting den Kooperationsvertrag. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Das Ehrenamt lebt von den Menschen, die es ausführen. Ohne ehrenamtlich Tätige wäre vieles schlichtweg nicht möglich. Dem Kreis Düren ist es daher seit vielen Jahren ein Anliegen, die Leistung der Menschen anzuerkennen und auch zu wertschätzen. Damit dies gelingt, gibt es nun passend zum Tag des Ehrenamtes zusätzlich in weiteren acht Kommunen die Ehrenamtskarte.

Bereits als Anerkennung über die Jahre im Kreis Düren etabliert haben sich der Ehrenpreis für soziales Engagement und der Indeland-Preis. Mit der Ehrenamtskarte ist nun eine weitere Form der Anerkennung hinzugekommen. Die Gemeinden Aldenhoven, Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Heimbach, Linnich, Nideggen und die Stadt Düren haben die Karte neu eingeführt. In Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, der Landgemeinde Titz, Vettweiß und der Stadt Jülich liegt bereits eine Kooperationsvereinbarung für die Ausgabe der Karten vor. „Wir möchten die Menschen motivieren und ermutigen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Die Ehrenamtskarte ist ein weiterer Schritt zur Unterstützung für diejenigen, die anderen ihre Zeit schenken“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

- Anzeige -

Als Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte muss die beantragende Person ein bürgerschaftliches Engagement von wenigstens fünf Stunden pro Woche, bzw. 250 Stunden im Jahr leisten. Außerdem soll die Ehrenamtskarte insbesondere für diejenigen sein, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten. Die Dauer des bisherigen Engagements muss mindestens zwei Jahre betragen. Die Gültigkeit der Karte beläuft sich ebenfalls auf zwei Jahre und kann nach Ablauf erneut beantragt werden. Die Beantragung ist kostenfrei und erfolgt analog per Formular oder digital per PDF oder App. „Wir möchten das Ehrenamt und die Beteiligten unterstützen, vernetzen und die Rahmenbedingungen im Engagement fördern“, so Andreas Kersting.

Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die landesweiten Angebote nutzen. Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW hat das Land eine unbegrenzt gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges Engagement eingeführt. Für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte muss ein mindestens 25 Jahre andauerndes Engagement erbracht worden sein. Die Jubiläums-Ehrenamtskartekarte hat eine lebenslange Gültigkeit.

Eine Übersicht aller Angebote gibt es auf engagiert-in-nrw.de/ehrensache


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here