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Fraktionen fordern rechtliche Prüfung

Die rechtliche Prüfung der Bestellung des Beauftragten zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landrats des Kreises Düren nach § 57 Abs. 3 KrO NRW i.V.m. § 124 GO NRW meldete die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in einer Pressemitteilung.

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Rechtliche Fragen um seinen Stellvertreter sollen geklärt werden. Foto: Dorothée Schenk
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Die Fraktionen von CDU, Grünen, FDP und UWG sowie die Kreistagsmitglieder der „Die Linke“ beantragten am 19. Februar bei der Kreistagssitzung die Fortsetzung des Klageverfahrens gegen die Bestellung des Beauftragten zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landrats des Kreises Düren. Bereits am 4. Dezember vergangenen Jahres hat der Kreistag die fristwahrende Klageerhebung beschlossen. Das gleichzeitig bei einer Rechtsanwaltskanzlei
in Auftrag gegebene Gutachten bestätigt nun die Einschätzung der beteiligten Parteien, dass es sich bei der Bestellung des Beauftragten um einen erheblichen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht des Kreises Düren handelt, der so nicht zulässig ist. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird nun die Klage beim Verwaltungsgericht begründet.

Gudrun Zentis als Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen erläutert: „Die Bestellung des Beauftragten stellt einen tiefen, in dem Umfang übertriebenen, unzulässigen und deshalb rechtswidrigen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht des Kreises Düren dar. Sie hat die verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie des Kreises ausgehebelt! Dies ist ungeheuerlich. Wir müssen für den Schutz
unserer demokratischen Grundordnung dagegen klagen!“ Zur Klarstellung ergänzt Andreas Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen: „Uns geht es bei der Klage nicht um das mögliche Fehlverhalten und die Suspendierung des Landrats. Wir klagen ausschließlich gegen die Bestellung des Landesbeauftragten. Das Rechtsgutachten sagt deutlich, dass die Aufgaben des Landrats auch durch die üblichen Vertreter*innen übernommen werden könnten.“

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