Die Bezirksregierung Köln hatte am 8. November 2024 den Landrat des Kreises Düren, Wolfgang Spelthahn, vorläufig des Dienstes enthoben. Grund hierfür waren staatsanwaltschaftliche und disziplinarische Ermittlungen gegen Herrn Spelthahn wegen möglichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige durch die Ausländerbehörde des Kreises Düren.
Mit Eilbeschluss vom 2. April, so teilte die Bezirksregierung in einer Pressemitteilung mit, habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf – 2. Disziplinarkammer – die Entscheidung der Bezirksregierung Köln bestätigt. Gegen die Verfügung der Bezirksregierung Köln gebe es nach Auffassung des Gerichts keinen rechtlichen Bedenken.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf könne innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel eingelegt werden.