Start Kreis Düren Der Kreis ist pro Familie

Der Kreis ist pro Familie

Kreis Düren als „Familienfreundliche Kommune 2024“ ausgezeichnet.

0
0
TEILEN
Amtsleiterin Carolin Küpper, Dezernentin Elke Ricken-Melchert bei der Preisverleihung mit NRW-Familienministerin Josefine Paul (v.l.). Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Der Kreis Düren hat die Auszeichnung „Familienfreundliche Kommune 2024“ vom NRW-Familienministerium erhalten. Bei den Feierlichkeiten in Düsseldorf würdigte Ministerin Josefine Paul das vielfältige und intensive Engagement vor Ort.

„Für uns ist der Preis eine wichtige Auszeichnung. Er ist ein großer Ansporn, denn Stillstand ist Rückschritt. Wir wollen weiterhin viele verschiedene familienfreundliche Maßnahmen für den Kreis Düren konzipieren“, sagt Elke Ricken-Melchert, Dezernentin für Familie und Soziales, die die Urkunde entgegennahm. Sechs Kommunen wurden von einer Experten-Jury ausgewählt, der Kreis Düren ist der einzige Landkreis unter den Gewinnern.

- Anzeige -

Der Kreis Düren hat anderem mit einem zielgruppenorientierten und vielfältigen Engagement überzeugt. Ob Schnullercafés, die Taschengeldbörse, das Familienbüro, die mobile Jugendarbeit oder der Baby-Begrüßungsdienst – der Kreis punktet mit Projekten, die von einem modernen, offenen, von Respekt und Akzeptanz getragenen Familienbegriff geprägt sind.

„Sie schaffen eine familienorientierte Wachstumsoffensive und verkörpern gelebte Vielfalt“, sagte Staatssekretär Lorenz Bahr in seiner Laudatio. Bei einem vorherigen Besuch im Familienbüro betonte er: „Die Auszeichnung als ‚Familienfreundliche Kommune 2024‘ ist eine verdiente Anerkennung für die kontinuierliche Arbeit, die Lebensqualität aller Generationen zu verbessern und die Familie als zentrale Säule unserer Gesellschaft zu stärken.“ Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

„Wir danken allen Kooperationspartnern, Engagierten, Mitarbeitenden und vor allem den Familien, für die wir gerne da sind“, sagt Carolin Küpper, Leiterin des Amtes für Generationen, Demografie, Inklusion und Sozialplanung.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here