Start Kreis Düren 50 Prozent haben abgestimmt

50 Prozent haben abgestimmt

Die Abstimmungsbeteiligung zum Bürgerentscheid "Kreis Düren" oder "Rurkreis Düren-Jülich" liegt aktuell bei rund 50 Prozent, meldet die Kreisverwaltung.

156
0
TEILEN
Im März 2021 hatte der Kreis Düren ein neues Logo bekommen. Das wird auch im neuen Rurkreis Düren-Jülich zum Einsatz kommen, denn die Farben stehen für die Farben des Logos daher für Wasser, Land, Städte, Himmel und Sonne, für die Verbindung von Stadt, Land und Natur in einer "der spannendsten Regionen in Deutschland", wie Landrat Wolfgang Spelthahn zur Einführung sagte. Logo: Kreis Düren
- Anzeige -

Bis zum heutigen Donnerstagvormittag, 11. August, 9 Uhr liegen eine Woche vor Ende der Abgabefrist bei der Kreisverwaltung 107.242 Rückantwortbriefe vor. Das entspricht einer Abstimmungsbeteiligung von 49,88 Prozent der rund 215.000 Abstimmungsberechtigten.

Aus diesen Zahlen lässt sich keinen Trend herleiten, wie die Bürgerinnen und Bürger im Kreis bisher zur Frage des Kreisnamens abgestimmt haben.

- Anzeige -

Die Stimmabgabe kann noch bis Donnerstag, 18. August, 9 Uhr, erfolgen. Die Stimmumschläge werden an diesem Tag bis 16 Uhr verschlossen in Urnen aufbewahrt und dann öffentlich in der Arena Kreis Düren ausgezählt.

Wer bisher keine Abstimmungsunterlagen erhalten hat, kann sich per Mail an [email protected] wenden oder sich telefonisch unter 02421/22 1010857 melden. In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung auch daraufhin, dass die Nachlieferung der Unterlagen für alle Bürgerinnen und Bürger die sich wegen fehlender Unterlagen bisher gemeldet haben, zwischenzeitlich veranlasst wurde.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here