Start Magazin Geschichte/n Exklusive Klosterentdeckung

Exklusive Klosterentdeckung

426
0
TEILEN
- Anzeige -

Diesmal war es nicht Bruder Zufall und Schwester Schicksal, die zu einem der bedeutendsten Funde der Region führten – es war ein weitsichtiger Bauherr. In Kenntnis um die Geschichte der Stadt ließ er eine archäologische Grabung vornehmen und die förderte eine kleine Sensation zu Tage: Die nahezu vollständig erhaltene Kelleranlage des ehemaligen Sepulchrinerinnenklosters aus dem 17. Jahrhundert. „Das ist ein Unikat“, betont Marcell Perse, von Hause aus Archäologe und Leiter des Jülicher Museums: „Wo haben wir in Jülich so viel Originasubstanz?“

Das Nonnenkloster war die erste weibliche Ordensniederlassung in Jülich. Nach Auseinandersetzungen im Mutterhaus in Aachen hatten 1644 die Schwestern Helene und Margaretha Theresia Nickel, Nichten des in Jülich bestens bekannten Goswin Nickel, Herzog und Erzbischof um die Möglichkeit einer Neugründung gebeten – und waren auf offenen Ohren gestoßen. Als Lehrorden richteten die Selpuchrinerinnen bald nach der Gründung eine höhere Schule für Mädchen ein. Der Kellerbau des Klosters wurde nach Quellenlage 1674 fertiggestellt.
Dem Bauherrn ist es wichtig, so Marcell Perse, dass ein etwaiger Investor diese einzigartige Anlage erhält.

Exklusiv

- Anzeige -

Für seine Leser bietet der HERZOG in Kooperation mit dem Museum Zitadelle Jülich exklusive Führung an, um Hintergründe und Geschichte des archäologischen Fundes und des Klosters zu erfahren.
Die Gruppe ist auf jeweils 10 Teilnehmer begrenzt.
11 Uhr Susanne Richter, Stadtarchivarin
14 Uhr Guido von Büren, Museum Zitadelle Jülich
16 Uhr Marcell Perse, Museum Zitadelle Jülich

Anmeldungen: mit Angabe der Wunschuhrzeit an
Herzog-Redaktion, Kölnstraße 24, 52428 Jülich
oder per Mail an: [email protected]

EINSENDESCHLUSS IST DER 15.11.2021
Gibt es mehr Interessierte als Plätze, entscheidet das Los.
Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.

FÜHRUNG SA 20|11
Museum Zitadelle Jülich / Stadtarchiv Jülich / HERZOG | 11/ 14 /16 Uhr


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here