§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis zum 31. März ihre Beschäftigungsdaten für schwerbehinderte Menschen an die Arbeitsagentur melden. Die Meldung kann einfach...
Kürzlich fanden im Stolberger Hallenbad die Deutschen Mannschaftswettbewerbe im Schwimmen für die Bezirksliga Aachen statt. Vier Herrenmannschaften, sowie fünf Damenmannschaften des Bezirks kämpften um...
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2025
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