Start Stadtteile Barmen Partystimmung mit den Sandhasen

Partystimmung mit den Sandhasen

Zum 1. Bärmer Sandhasenfestival hatte die gleichnamige KG gerufen - und die Gäste kamen in Scharen.

720
0
TEILEN
Foto: Nicola Wenzl
- Anzeige -

Das ist Karneval im Sommer: Das Bärmer Sandhasen Festival brachte am 2. Augustwochenende das Dorf zusammen und präsentierte sich in der ganzen Vielfalt, die ein Karnevalsverein zu bieten hat.

Zur Eröffnung wurde zur 1. Bärmer Dancenight geladen, einem Spaß-Tanzturnier für Show- und Gardetanzgruppen, sowie Männerballette und weitere Tanzarten. Dabei waren Tanzgruppen aus der Region mit karnevalistischem Hintergrund, so auch die eigene Tanzgruppe. Weitere Tanzdarbietungen waren ein Pole Dance Duo und eine Showeinlage des ersten Rock’n‘Roll Clubs Düren. Im Vordergrund stand hier die Freude am Tanzen.

- Anzeige -

Samstags ging es weiter mit einem Jecke Ovend, der zum Schunkeln, Lachen und Tanzen animierte.  Im Anschluss an das Bühnenprogramm wurde eine Aftershowparty mit DJ Frama gefeiert.

Ausklang feierte das Sandhasen Festivals mit einem Dorftrödel, an dem 60 Ständen und einem Bühnenprogramm mit Cafeteria für Kinder geboten wurden.

Über alle drei Festivaltage gab es auf dem Festivalgelände Leckereien auf dem Food Market: Bershas Eis, Landimbiss Riesen, MyPoffertjes & ein BBQ Pulled Foodtruck. Sowie Cocktails mit freundlicher Unterstützung von „Cocktail Box“.

Finanziell wurde das Festival von dem NRW-Förderprogramm „Neustart miteinander“ unterstützt. Die Zuschauer waren begeistert und an beiden Abenden feierten die Besucher mit einer ausgelassenen Stimmung. So war die Menge animiert zu Tanzen, zu singen, zu lachen und zu feiern. In allem war das Sandhasen Festival ein großer Erfolg.

Fotos: Nicola Wenzl und Olaf Kiel


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here