§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Rechtzeitig zu Beginn des Jülicher Weihnachtsmarktes am Donnerstag auf dem Schlossplatz hat die Werbegemeinschaft Jülich als Veranstalterin eine neue Attraktion aus dem Hut gezaubert:...
Um den Glasfaserausbau in der Stadt Jülich und der Region zu beschleunigen und möglichst bald allen Jülichern schnelles Internet bieten zu können, gehen die...
Rund 1300 Sachspenden warten in der Losbude der zwei Jülicher Lionsclubs „Gavadiae“ und „Jülich-Juliacum“ auf dem Weihnachtsmarkt auf Gewinner. Sie wurden durch die Aktiven...