Start Galerie Galerie 2018 Speed-Dating mit dem Bischof

Speed-Dating mit dem Bischof

222
0
TEILEN
"Heute bei Dir" heißt die Aktion von Bischof Helmut Dieser, die mit dem Untertitel "wir müssen reden" versehen ist. Foto: Dorothée Schenk
- Anzeige -

Immer wenn der „Heute-bei-Dir“-Jingle erklang waren die zehn Minuten vorbei und es hieß für Bischof Helmut Dieser „Plätzchen wechsle Dich“. 101 Menschen waren der Aufforderung des Aachener Bischofs gefolgt „Wir müssen reden“ und in die Blumenhalles des Brückenkopf-Parks gekommen. Erstaunlich, wie viel unterschiedliche Themen in dieser überschaubaren Zeit Platz hatten.

Eingefunden hatten sich eine bunte Gemeinschaft aus Gremienvertretern, bekennenden Katholiken und Verbandsengagierten, denn sie stehen nach Bekenntnis des Bischofs im Fokus seines Interesses. Nichts geringeres als eine Neu-Orientierung strebt der amtierende erste Hirte an, der mit seinen Umstrukturierungen nicht überall auf Gegenliebe stößt. Aber auch für kritische Worte war Raum in dem lichtdurchfluteten einstigen Gewächshaus.

- Anzeige -

Es war aber nicht nur ein Treffen: „meet & eat“ heißt das Konzept. Eine hauseigene Umfrage hatte ergeben, dass die Menschen wert drauf legen, sich einmal täglich zum Essen und Austausch zusammenzusetzen, erklärte Bischof Dieser eingangs. Jülich war die nunmehr vierte Station des Bischofs auf seiner Tour durchs Bistum. Halbzeit, denn acht Regionen gibt es insgesamt. Nach Jülich waren alle Menschen aus der Region Düren eingeladen, deren Radius von Titz bis Heimbach reicht.

Bewusst, erläuterte ein Bistumsvertreter, wären kirchenfremde Orte für diese Zusammentreffen gewählt worden. Ein Konzept, das offenbar aufgeht – auch wenn in Jülich nicht alle Plätze besetzt waren.

Näheres zum Konzept unter www.heute-bei-dir.de


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here