§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
„Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft im Rheinischen Revier ist eine große Chance für den Strukturwandel. Welche Lösungen es hierfür gibt, und wie wir den Aufbau...
Das diesjährige Weihnachtsprogramm des Overbacher Kammerchores verbindet die europäische Tradition mit der musikalischen Innovation des 20. und 21. Jahrhunderts. Vom anonymen mittelalterlichen Adventshymnus “Angelus...