Start featured Das Gebäude Düsseldorfer Str. 46

Das Gebäude Düsseldorfer Str. 46

Viele Jülicherinnen und Jülicher haben dieses Gebäude irgendwann einmal während der Schulzeit besucht, jetzt wird es abgerissen: das Gebäude an der Düsseldorfer Straße 46, das in der Stadt als „Schirmerschule“ bekannt ist. Alle Jülicher Schulformen hat sie im Laufe der Zeit beherbergt. Manche nur sehr kurz, andere über viele Jahre. Auch die Aula war sehr beliebt: als Probenraum für Schulaufführungen, aber auch für den Jülicher Männergesangsverein oder als Vortragsraum zum Beispiel für eine Vortragsreihe des Museums.

932
0
TEILEN
Von 1945 bis 1953 war im Gebäude der damaligen Berufsschule die Stadt- verwaltung untergebracht. Aufnahme Ende der 1940er Jahre. Foto: Stadtarchiv Jülich
- Anzeige -

Das Schulgebäude, das sich bis zu seinem Abriss als ein Gesamtensemble präsentierte, bestand eigentlich aus drei Gebäuden. Der erste Gebäudeteil lag rechts vom Eingang und wurde schon 1889 erbaut. Der „Aachener Verein zur Förderung der Arbeitsamkeit“ eröffnete gegenüber der städtischen Volksschule eine „Kinderverwahrschule“, heute würde man sagen einen Kindergarten, außerdem eine Spar- und Prämienkasse. Der Verein geriet in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg in finanzielle Schwierigkeiten und wurde 1922 aufgelöst. Die Stadt Jülich erwarb das Gebäude im folgenden Jahr und führte den Kindergarten weiter. Während der belgischen Besatzung diente das Gebäude gleichzeitig auch als Kaserne. Erst 1929 konnte das gesamte Gebäude wieder als Kindergarten genutzt werden, allerdings nur für kurze Zeit, denn die Stadt suchte händeringend nach einer geeigneten Lösung für die stark wachsende Berufs- und Handelsschule. 1934 zog der Kindergarten an den Markt und die Berufs- und Handelsschule ein.

So ungefähr muss man sich einen Kindergarten zu Beginn des 20. Jhs. vorstellen: Kindergar- ten des „Aachener Vereins zur Beförderung der Arbeitsamkeit“ in Aachen an der Passstraße im Jahr 1909. Foto: Stadtarchiv Jülich

Die Kreisverwaltung dehnte 1936 die Berufsschulpflicht auf alle im Handwerk oder Gewerbe tätigen Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahre aus. In der Folge wurden alle Berufsschulpflichtigen des Kreises Jülich der Berufsschule in Jülich zugewiesen. Die Zahl der Schüler stieg auf 600. Die bestehenden Räumlichkeiten reichten hierzu nicht aus, und es wurde ein Erweiterungsbau geplant. Das bestehende Gebäude wurde ab 1938 durch einen Zwischenbau mit einem dazugekauften Haus am heutigen Propst-Bechte-Platz 1 verbunden. Zusätzlich wurde ein langer Bautrakt senkrecht zur Straße angefügt. 1940 konnten die neuen Räume bezogen werden. Die Schule wurde allerdings bereits im September 1944 wieder geschlossen, Lehrer und Schüler waren zu Schanzarbeiten verpflichtet worden. Nachdem die Bombardierungen auf die Stadt im Spätsommer 1944 stark zugenommen hatten, wurde ein Teil der Verwaltung am 7. Oktober 1944 in den Kellerräumen des Berufsschulgebäudes untergebracht. Schon wenige Tage später wurde die Verwaltung allerdings auf die Merscher Höhe verlegt, um die aus der Stadt fliehende Bevölkerung mit den nötigsten Papieren auszustatten.

Die Luftaufnahme aus dem Jahr 1955 lässt noch gut die drei Gebäudeteile erkennen: Rechts neben dem Eingang der „Kern“ des Gebäudes, der 1953 erneuert wurde. Hier befanden sich ursprünglich der „Kindergarten“ und die Spar- und Prämienkasse des „Aachener Vereins“. Links das vorstehen- de Gebäude wurde 1938/39 erneuert und durch den ebenfalls 1938/39 entstandenen Verbindungstrakt verbunden. Weitere Räume wurden hinten angebaut. Foto: Stadtarchiv Jülich
- Anzeige -

Nach Kriegsende war das Berufsschulgebäude eines der wenigen größeren Gebäude, das den Krieg nahezu unbeschadet überstanden hatte. Aus diesem Grund richtete die Stadtverwaltung nach ihrer Rückkehr aus der Evakuierung ihren ersten Sitz in einem Klassenraum des Erdgeschosses ein. Die Einrichtung bestand dabei zunächst nur aus wenigen beschädigten Möbelstücken, die man im Schulgebäude gefunden hatte. Auch die übrigen Behörden richteten sich hier ein: die Krankenkasse, Post, Kreis- und Stadtsparkasse, Landwirtschaftsamt, die städtische Betriebsverwaltung, das Kreisbauamt. Das Amtsgericht hatte hier seinen Sitzungssaal. Außerdem wurde eine Volksküche mit Speisesaal eingerichtet. Auch Bestände des Stadtarchivs wurden in den Keller der Berufsschule evakuiert. Die Berufsschule musste während dieser Zeit in Räume der gegenüberliegenden Volksschule ausweichen und konnte das Gebäude erst wieder beziehen, nachdem die Verwaltung 1953 in das neue Rathaus am Markt umgezogen war. Als eines der ersten Gebäude der Stadt wurde das Berufsschulgebäude anschließend instandgesetzt. Es entstand der Bau, wie die meisten von uns ihn kennen. Bis 1962 nutzte die Berufsschule – ab 1959 Kreisberufsschule – dieses Gebäude, anschließend zog die Realschule ganz hier ein. Sie hatte schon vorher einige Kellerräume mitgenutzt. Als weitere Bewohnerin fand auch die 1956 gegründete Sonderschule hier ihr zu Hause. Schon 1966 verließ die Realschule das Gebäude wieder, die Sonderschule blieb als alleinige Nutzerin des Gebäudes. Sie blieb hier bis 2011 und hat damit das Gebäude am längsten genutzt. Im Laufe der Jahre wurden auch immer wieder Klassen anderer Schulformen hier untergebracht, u.a. der Hauptschule, der Nordschule, der katholischen Grundschule und zuletzt des Gymnasiums Zitadelle während der PCB-Sanierung 2011. Für kurze Zeit (bis 2014) wurde das Gebäude dann noch von der VHS genutzt, seitdem steht es leer. Man kann sagen, es hat seine Aufgaben gut erfüllt.

Schirmerschule am Propst-Bechte-Platz. Foto: Bernhard Dautzenberg

Von 1945 bis 1953 war im Gebäude der damaligen Berufsschule die Stadtverwaltung untergebracht. Aufnahme Ende der 1940er Jahre.
Die Luftaufnahme aus dem Jahr 1955 lässt noch gut die drei Gebäudeteile erkennen: Rechts neben dem Eingang der „Kern“ des Gebäudes, der 1953 erneuert wurde. Hier befanden sich ursprünglich der „Kindergarten“ und die Spar- und Prämienkasse des „Aachener Vereins“. Links das vorstehende Gebäude wurde 1938/39 erneuert und durch den ebenfalls 1938/39 entstandenen Verbindungstrakt verbunden. Weitere Räume wurden hinten angebaut.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here