Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Programm zum Jubiläum 11 x 11 KG Ulk

TEILEN

Zum Jubiläum 11 x 11 Jahre KG Ulk Jülich 1902 veranstaltet der Verein am Sonntag, 22. Januar, eine Ulk-Matinee. Die Matinee wird in der Blumenhalle des Jülicher Brückenkopf-Parks, Kirchberger Straße, abgehalten.

Weil der Karneval ansonsten immer recht laut und dominant geworden ist, möchte die KG Ulk an diesem Tag “11×11 Jahre KG ULK” etwas leiser und nachdenklicher feiern. Dazu hat die KG einen kleinen, aber feinen Mix aus kölschen Karnevals-Künstlern und Ulk-eigenen Gesprächspartnern zusammengestellt.

Beginn ist um 10.30 Uhr. Um Anmeldung an [email protected] wird gebeten.

Das Kostümfest des Senatsausschusses findet am Samstag, 28. Januar, statt. Dazu treffen sich die Freunde vom KG Ulk Jülich 1902 im Lynch’s Irish Pub, Artilleriestraße.

Als älteste Karnevalsgesellschaft der Stadt wird der Ulk am Sonntag, 12. Februar, erstmals seine große Karnevalssitzung in der Jülicher Kulturmuschel abhalten. Diese findet aufgrund des großen Jubiläums als Galasitzung statt. Ausnahmsweise wird daher um Abendgardeobe gebeten.

Karten können formlos per E-Mail an [email protected] bestellt werden. Die Tickets kosten für Erwachsene 30 Euro, Jugendliche bis 18 Jahren zahlen 15 Euro.

Die große Galasitzung beginnt gegen 14.45 Uhr. Der Einlass in die Muschel erfolgt ab 13.30 Uhr.

Ebenfalls in der Kulturmuschel findet zu Weiberfastnacht am Donnerstag, 16. Februar, ab 14 Uhr der Konfettiball statt. Veranstalter sind hier die Vereinigten Karnevalsvereine Jülich.

Weitere Infos sind unter https://kgulk-juelich.de/ erhältlich.

Details

Datum:
28.1.2023
Zeit:
08:00 - 17:00
Kategorien:
, , ,
Veranstaltung-Tags:

Veranstalter

KG Ulk
E-Mail:
info@der-ulk-juelich.de
Website:
http://www.der-ulk-juelich.de

Weitere Angaben

© Foto
Dorothée Schenk

Veranstaltungsort

Allgemeiner Ort
NRW Deutschland + Google Karte
TEILEN

*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.