Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Jazzfrühschoppen im KuBa

TEILEN

Die Erleichterung ist Veranstalter und Musikern anzumerken: Endlich wieder Jazz! Zur zweiten Veranstaltung lädt der Jazzclub Jülich in den Biergarten des Kulturbahnhofs am Sonntag, 4. Juli ein. Der Jazzfrühschoppen startet um 11 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Eine verbindliche Anmeldung der Zuhörer ist über die Webseite des Kulturbahnhofs erforderlich. Als Band wurde Jazz4u verpflichtet. „Die mangelnde Auftrittspraxis und das Proben auf Distanz werden wir durch noch mehr Spielfreude kompensieren“, sagen die Bandmitglieder. Die Band hat ihre Wurzeln in Jülich und ist bekannt für ihr breites Repertoire, dessen Schwerpunkt im klassischen Jazz liegt. Aus der Tradition des alten Jazz heraus, aber mit dem Bewusstsein, dass der Jazz sich weiterentwickelt hat, wird Jazz4u den Zuhörern eine genussvolle Matinee bieten.

Das ehemalige Sextett wurde um den niederländischen Trompeter Jan Tom Fernhout erweitert. Die übrigen Musiker sind Klaus Diemer (Banjo), Armin Runge (Bass), Mavy Liebmann (Schlagzeug), Reinhard Gries (Piano), Klaus Wegener (Klarinette, Saxophone) und Reinhold Wagner (Posaune, AltSax).

Anmeldung sind unbedingt erforderlich beim KuBa, nicht beim Jazzclub! Es sind bitte die zum Konzert Zeitpunkt geltenden Corona-Auflagen und Kontaktbeschränkungen zu beachten.

Tischreservierungen für das Biergartenkonzert können über das Online-Formular oder per Mail an [email protected]. vorgenommen werden. Der Link zum Reservierungsformular: https://www.kuba-juelich.de/index.php/kneipe/tischreservierung/

Details

Datum:
4.7.2021
Zeit:
11:00
Kategorien:
,

Veranstalter

Jazzclub Jülich e.V.
Telefon:
0157 79696823
E-Mail:
jueljazz@web.de
Website:
http://www.jazzclubjuelich.de

Veranstaltungsort

KuBa-Biergarten
Bahnhofstr. 13
Jülich, NRW 52428 Deutschland
+ Google Karte
Telefon:
02461 / 346643
Website:
www.kuba-juelich.de
TEILEN

*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.