Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Europafest im Mädchengymnasium

TEILEN

„Wir feiern Europa“ – Schul- und Familienfest am MGJ: Am Samstag, 14. September, feiert das Mädchengymnasium Jülich einmal mehr Europa. Als Schulgemeinde einer zertifizierten Europaschule suchen Schülerinnen, Eltern und Lehrerkollegium traditionell ein europäisches Land aus, unter dessen Flagge das Schulfest veranstaltet wird. Für das 13. Europafest ist die Wahl in diesem Jahr auf unser Nachbarland Österreich gefallen.

Alle Besucher, ob groß oder klein und von nah und fern sind herzlich eingeladen, an diesem Tag ein großes Fest zu feiern. Die Feierlichkeiten finden im und um das Schulgebäude statt. Die Schule öffnet ihre Tore am Samstag, 14. September, von 12 bis 17 Uhr (Ecke Römerstraße / Dr.-Weyer-Straße). Ein buntes Rahmenprogramm mit Geschichten aus dem MGJ wird ebenso angeboten wie kleine Basteleien und Schülerinnenarbeiten. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt und auch der beliebte Fair-Trade-Stand sowie der MGJ-Trödelmarkt wird wieder geöffnet.

Ehemalige Schülerinnen, Lehrerinnen und Lehrer treffen sich traditionell am Weinstand, um über die gemeinsame Zeit am MGJ zu plaudern. Musikalisch stellen sich die Vokalensembles der Schule vor. Ganz besonders wird die Rückkehr ans MGJ sicher für die Abiturjahrgänge der Jahre 1974 und 1999, die als Gold- und Silberjubilarinnen gefeiert werden. Am späten Nachmittag gibt es eine Verlosung mit attraktiven Sachpreisen, für die noch am Veranstaltungstag Lose erhältlich sind.

Details

Datum:
Sa. 14. September
Zeit:
12:00 - 17:00
Kategorien:
, ,
Veranstaltung-Tags:

Veranstalter

Mädchengymnasium Jülich
Telefon:
0246197830
E-Mail:
sekretariat@mgj-online.de
Website:
www.mgj-online.de/

Weitere Angaben

© Foto
MGJ

Veranstaltungsort

Mädchengymnasium Jülich MGJ
Dr. Weyer Straße
Jülich, NRW 52428 Deutschland
+ Google Karte
Telefon:
02461 – 97830
Website:
http://www.mgj-online.de
TEILEN

 

 

*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.