Start Ausbildung Tipps für Azubis

Tipps für Azubis

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten gibt zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres Tipps und Hilfestellungen für Azubis.

44
0
TEILEN
Foto: NGG
- Anzeige -

Die Online-Sprechstunde des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bietet nicht nur Rat in Hinblick auf die derzeitige Situation durch die Pandemie, sondern informiert auch über Urlaubsanspruch und welche Arbeiten in der Ausbildung erlaubt sind. Gerade im Gastgewerbe und im Lebensmittelhandwerk berichteten Azubis überdurchschnittlich oft von Problemen. Viele Arbeitgeber nähmen es in diesen Branchen mit den Vorschriften nicht so genau – und ließen Nachwuchskräfte etwa fachfremde Arbeiten machen, so die NGG. Häufig seien zudem die Ausbilder nicht ansprechbar oder wegen Kurzarbeit gar nicht im Betrieb. Für Fragen rund um die Ausbildung bietet sich die Website www.dr-azubi.de an.

Die Gewerkschaft verweist außerdem auf die Pandemie-Folgen für den Ausbildungsmarkt. Nach Angaben der Arbeitsagentur sank die Zahl der Bewerber auf einen Ausbildungsplatz in Nordrhein-Westfalen um sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die stark getroffene Hotellerie verzeichnete sogar einen Rückgang von 24 Prozent. Gastro-Betriebe erhielten ein Fünftel weniger Bewerbungen. Auch die Zahl der gemeldeten Ausbildungsplätze sank. Diana Hafke von der NGG-Region Aachen: „Die Betriebe sind gut beraten, angesichts des Fachkräftemangels gezielt Nachwuchs zu suchen. Dabei muss die Ausbildung attraktiver werden. Viele Missstände gab es lange vor Corona.“ Berufsanfängern rät Hafke, sich bei Problemen Unterstützung beim Betriebsrat oder der Gewerkschaft zu suchen.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here