Start Anzeige Oh Tannenbaum, bald biste abgehauen

Oh Tannenbaum, bald biste abgehauen

257
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Ob möglichst hochgewachsen und prachtvoll oder möglichst unförmig, damit auch jeder Tannenbaum ein Zuhause findet: Man sucht sich den Weihnachtsbaum nach dem eigenen Geschmack aus. Genau so, wie man den Baum anschließend zum Fest nach eigenem Gefallen schmückt. Doch gibt es einige Dinge, die beim Kauf zu beachten sind.

Ich empfehle besonders auf die Herkunft der Tanne zu achten. Denn häufig sind die Bäume auf der „Weihnachtsbaumplantage“ heftig mit Pestiziden behandelt worden. Nichts, was man sich in das Wohnzimmer stellen möchte. Am besten ist es, auf regionale Produzenten zurückzugreifen. Bei mancher regionalen Gärtnerei mit eigener Tannenschule kann man auch einen Blick in die Anbaufläche werfen. Außerdem haben regionale Bäume kürzere Transportwege hinter sich und halten sich so entsprechend länger. Mit etwas Glück entfällt so allzu häufiges Staubsaugen unter den Christbaumkugeln.

- Anzeige -

Frische Bäume erkennt man übrigens an der hellen Schnittfläche. Diese dunkelt mit der Zeit nach. Beim Kauf kann man zudem leicht am Baum schütteln. Fallen bereits dann Nadeln zu Boden, wird man keine lange Freude an dem Weihnachtsbaum haben. Weiter ist der Standort wichtig: Damit er nicht so schnell austrocknet, sollte zu Heizkörpern Abstand gewahrt werden.

Auch mit der Wahl der Baumsorte stellt man schon Weichen für eine kürzere oder längere Haltbarkeit. Die Nordmanntanne, der beliebte Weihnachtsbaum mit der sattgrünen Farbe, hält die Nadeln lang am Ast.  Ach so, vielleicht noch eine Sache, mit der wir aufräumen müssen. Das Wässern des abgeschlagenen Baumes ist vergebene Liebesmüh. Die Schnittfläche am Stamm verharzt und das Wasser kann nicht in den Baum eindringen. Den Christbaumständer kann man folglich getrost trocken lassen.

Ihr Gärtnermeister
Jan Schayen 


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here