Auf Beschluss des Rates der Stadt Jülich ist das HERZOG Kultur- und Stadtmagazin ab dem 01.02.2018 das Amtsblatt der Stadt Jülich. In diesem Zusammenhang wurden auch die Regelungen zur Form der öffentlichen Bekanntmachungen in der Hauptsatzung der Stadt Jülich geändert.
Die entsprechenden Passagen in der Hauptsatzung der Stadt Jülich lauten nun wie folgt:
„§ 15 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 15 (1) a
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Jülich, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch Bereitstellung im Internet (www.juelich.de) vollzogen. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Amtsblatt der Stadt Jülich hingewiesen.
§ 15 (1) b
Soweit das Baugesetzbuch (BauGB) eine ortsübliche Bekanntmachung vorsieht, wird diese im Amtsblatt der Stadt Jülich vollzogen. Nachrichtlich wird auf die zusätzlich erfolgende Bereitstellung im Internet (www.juelich.de) und die Internetadresse im Amtsblatt der Stadt Jülich hingewiesen. Weitere sondergesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.“
Das bedeutet, dass ab dem 01.02.2018 für Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Jülich, also in der Druckausgabe des HERZOG Kultur- und Stadtmagazins, verbindlich ist. Diese Bekanntmachungen werden zusätzlich auf der Internet-Seite der Stadt Jülich (www.juelich.de) nachrichtlich bekanntgemacht.
Für alle übrigen Bekanntmachungen gem. § 15 (1) a der Hauptsatzung der Stadt Jülich ist demnach ab dem 01.02.2018 die Veröffentlichung auf der Internet-Seite der Stadt Jülich (www.juelich.de) verbindlich. Auf die dort vollzogenen Bekanntmachungen wird nachfolgend im Amtsblatt der Stadt Jülich nachrichtlich hingewiesen.
Darüber hinaus werden die Amtlichen Bekanntmachungen in der Online Ausgabe des HERZOG Kultur- und Stadtmagazins veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt dort unverbindlich und ohne eine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen.