Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß §13a Abs. 2 Nr.2 BauGB
Grundlage der Berichtigung ist der Bebauungsplan Nr. A 37 „Pasqualini II“
Hiermit wird gem. § 7 GO NRW i.V.m. BekanntmVO und Hauptsatzung der Stadt Jülich folgendes bekannt gemacht:
Der Bebauungsplan Nr. A 37 „Pasqualini II“ hat konkret zum Ziel, die Ansiedlung eines Seniorenquartiers zu ermöglichen, um den Bedarf an seniorengerechten Einrichtungen in der Stadt Jülich zu decken. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Jülich stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Fläche für Gemein-bedarf mit der Zweckbestimmung Schule bzw. kulturellen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen dar. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes weichen von der Darstellung das FNPs ab.
Nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 Baugesetzbuch kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt werde. Die dem Bebauungsplan entgegen stehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Absatz 2 Nummer 2 Halbsatz 3 BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschrift über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Der Bebauungsplan Nr. A 37 „Pasqualini II“ wurde im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wurde durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung erfolgte am 07.02.2019, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschluss am 01.03.2019.
Der FNP der Stadt Jülich wird berichtigt, so dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Anlehnung an die sonstigen Darstellungen zukünftig als 5.472 m² große Wohnbaufläche dargestellt wird. Die ortsübliche Bekanntmachung der Berichtigung erfolgt am 01.05.2019.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab sofort bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Ober-geschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße), während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Jülich, den 10.04.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Berichtigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 09.04.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs