Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Jülich

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Jülich

110
0
TEILEN
amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
- Anzeige -

Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß §13a Abs. 2 Nr.2 BauGB

Grundlage  der Berichtigung ist der Bebauungsplan A 35  „Bastionstraße“

- Anzeige -

Hiermit wird gem. § 7 GO NRW i.V.m. BekanntmVO und Hauptsatzung der Stadt Jülich folgendes bekannt gemacht:

Der Bebauungsplan A 35 „Bastionstraße“ beseitigt den Missstand, der durch eine Mindernutzung des Grundstückes der Deutschen Telekom vorhanden ist, indem er eine Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ festsetzt. Somit wird eine geordnete, städtebauliche Entwicklung erreicht. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Jülich stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Post“ dar. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes  weichen von der Darstellung das FNPs ab.

Nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 Baugesetzbuch kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt werde. Die dem Bebauungsplan entgegen stehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet.

Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Absatz 2 Nummer 2 Halbsatz 3 BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschrift über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Der Bebauungsplan A 35  “ Bastionstraße “ wurde im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wurde durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung erfolgte am 05.12.2018, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschluss am 01.01.2019.

Der FNP der Stadt Jülich wird berichtigt, so dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Anlehnung an die sonstigen Darstellungen zukünftig als 0,58 ha große Mischbaufläche dargestellt wird. Die ortsübliche Bekanntmachung der Berichtigung erfolgt am 01.01.2019.

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Jedermann kann die Berichtigung des Flächennutzungsplan der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 35 „Bastionstraße“ ab sofort bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Ober-geschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße), während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Jülich, den 07.12.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister 

Fuchs

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Berichtigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 06.12.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here