Bebauungsplan Stetternich Nr. 11 „An der Kölner Landstraße“
Beschluss über die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
„Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Stetternich Nr.11 „An der Kölner Landstraße‘‘ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Zur Verbesserung des Wohnraumangebotes und der Lebensqualität im Ortsteil Stetternich ist die Errichtung eines Pflegeheimes sowie die Schaffung seniorengerechter Wohnbebauung im Plangebiet an der Kölner Landstraße vorgesehen. Diese Entwicklung reagiert auf den steigenden Bedarf an altersgerechtem Wohnraum und Pflegeeinrichtungen, der durch die demographische Entwicklung und aktuelle Pflegegutachten belegt wird.
Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf den Flurstücken 437, 439 und 455 der Flur 006 in der Gemarkung Stetternich ein Pflegeheim mit ca. 80 Betten sowie 17 Einheiten für betreutes Wohnen zu errichten. Der Standort liegt zwischen der Kölner Landstraße und der bestehenden Bebauung von Stetternich, ist jedoch im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Aufgrund der geplanten Nutzung und der vorgesehenen Maßstäbe ist eine Anpassung des Planungsrechts erforderlich. Daher wird der Bebauungsplan Stetternich Nr. 11 „An der Kölner Landstraße“ aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.
Ziel der Planung ist es, die Fläche als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO auszuweisen und gleichzeitig eine private Grünfläche für das Pflegeheim zu sichern. Zudem wird ein Geh- und Fahrrecht festgelegt, um eine gute Erreichbarkeit des Plangebiets sowie der benachbarten Bushaltestelle zu gewährleisten. Das Vorhaben trägt der demographischen Entwicklung sowie dem steigenden Bedarf an altersgerechtem Wohnraum und Pflegeeinrichtungen Rechnung und leistet einen wichtigen Beitrag zur zukunftsfähigen städtebaulichen Entwicklung der Region.
Mit Datum vom 25.08.2022 erfolgte durch den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Beschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Stetternich Nr.11 „An der Kölner Landstraße“.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 einschließlich statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Umweltbezogene Informationen
Nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB a. u. nach den Umweltschutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert:
(Hinweis: Zu den unten genannten Planunterlagen gehören die Plandarstellung mit den Textlichen Festsetzungen u. Hinweisen sowie die Begründung. Darüberhinausgehende Unterlagen wie z. B. Gutachten werden im Folgenden aufgelistet.)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Stetternich Nr. 11 „An der Kölner Landstraße“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.04.2025 bis 04.05.2025 einschließlich auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Bebauungspläne / sonstige Satzungen – Bebauungsplan Stetternich Nr. 11 „An der Kölner Landstraße“ oder über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen abgerufen werden.
Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00-15.30 Uhr
donnerstags von 14.00-16.30 Uhr
öffentlich eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 und -266 zwecks Terminabsprache.
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Stetternich Nr. 11 „An der Kölner Landstraße“ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 12.03.2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 17.03.2025
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs