Bebauungsplan Nr. A 62 „An den Aspen“
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.06.2022
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung vom 23.06.2022 (Vorlagen-Nr. 168/2022) folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst:
„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 62 „An den Aspen“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung Petternicher Straße / An den Aspen ein Wohnquartier zu entwickeln.“
In seiner Sitzung am 29.11.2023 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich unter anderem die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dem geplanten Projekt sollte im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung Petternicher Straße / An den Aspen ein ca. 39.000 m² großes Wohnquartier entwickelt werden. Vorgesehen war eine Siedlung mit einer zweigeschossigen, offenen Bebauung in Form von 128 Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, die mit der angrenzenden Bebauung harmonisiert und gleichzeitig als eigenständiger Stadtbaustein eine neue Identität ausbildet.
Mit Schreiben vom 16.08.2023 teilte die Investorin mit, dass sie die Projektentwicklung nicht mehr weiterverfolgen kann. Hauptgrund seien die Kosten für die Herstellung der notwendigen Erschließung in Verbindung mit den Grundstückskaufpreisen und den sonstigen Kosten für die Baurechtschaffung, so dass das Projekt in Summe wirtschaftlich nicht mehr tragbar sei. Daher kann der Aufstellungsbeschluss vom 23.06.2022 aufgehoben werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 29.11.2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 15.01.2024
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs