Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 unter anderem beschlossen:
“ Über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß Anlage A beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Nr. A 27 „Photovoltaik Merscher Höhe “wird gem. § 3 Abs.2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt.“
Bei der Erstellung des Planentwurfes und der Begründung wurden die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB berücksichtigt.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dieser Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung von „Sonderbaufläche: Sendeanlage“ in „Sonderbaufläche: Photovoltaik“.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie Artenschutzgutachten liegt gem. § 3 Abs. 1 Bau GB in der Zeit vom 14.05.2018 bis 15.06.2018 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209-2012 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitagsvon 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochsvon 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstagsvon 14.00 – 16.30 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu dieser
Flächennutzungsplanänderung stehen ab dem 14.05.2018 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Buergerbeteiligung zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen von Antragstellern sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden. Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 und -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Jülich, den 12.04.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Stadt Jülich werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 08.02.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs