a)Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung „Umspannwerk Merscher Höhe“ gem. §§ 1,2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
zu a) Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung vom 30.11.2017 unter anderem folgendes beschlossen:
“ Die Flächennutzungsplanänderung „Umspannwerk Merscher Höhe“ wird gem. §§ 1,2 BauGB aufgestellt.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung
“ Umspannwerk Merscher Höhe “ aufzustellen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Umspannwerkes für einen öffentlichen Stromversorger zu schaffen. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung der Darstellung von
“ Sonderbaufläche: Sendeanlage “ in “ Sonderbaufläche: öffentlicher Versorger mit Elektrizität „.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht liegt gem. § 3 Abs. 1 Bau GB in der Zeit vom 11.04.2018 bis 11.05.2018 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209-212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitagsvon 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochsvon 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstagsvon 14.00 – 16.30 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu dieser
Flächennutzungsplanänderung stehen ab dem 05.02.2018 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Buergerbeteiligung zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen von Antragstellern sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden. Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 und -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Jülich, den 02.03.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehenden Beschlüsse des Planungs-, Umwelt-, und Bauausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 01.03.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs