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Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß §13a Abs. 2 Nr.2 BauGB Grundlage der Berichtigung ist der Bebauungsplan A 17 I „westlich der Zitadelle I“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Hiermit wird gem. § 7 GO NRW i.V.m. BekanntmVO und Hauptsatzung der Stadt Jülich folgendes bekannt gemacht:

Der Bebauungsplan A 17 I „westlich der Zitadelle I“ hat zum Ziel, auf dem derzeit brach liegenden Fläche des ehemaligen Evg. Friedhofs am nördlichen Rand der Innenstadt ein Baugebiet für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes des evangelischen Kirchenkreises Jülich zu schaffen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Jülich stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Grünfläche: Friedhof “ dar. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes  weichen von der Darstellung das FNPs ab.

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Nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 Baugesetzbuch kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt werde. Die dem Bebauungsplan entgegen stehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet.

Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Absatz 2 Nummer 2 Halbsatz 3 BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschrift über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Der Bebauungsplan A 17 I  “ westlich der Zitadelle I “ wurde im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wurde durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung erfolgte am 04.10.2018, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschluss am 01.12.2018.

Der FNP der Stadt Jülich wird berichtigt, so dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Anlehnung an die sonstigen Darstellungen zukünftig als 0,33 ha große Mischbaufläche dargestellt wird. Die ortsübliche Bekanntmachung der Berichtigung erfolgt am 01.12.2018.

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Jedermann kann die Berichtigung des Flächennutzungsplan der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 17 I „westlich der Zitadelle I“ ab sofort bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Ober-geschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße), während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Jülich, den 13.11.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister 

Fuchs

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Berichtigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 12.11.2018

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Fuchs


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