Bebauungsplan Nr. A 49 „Walramplatz“
a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.09.2019
b) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)
c) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 unter anderem Folgendes beschlossen:
„Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. A 49 „Walramplatz“ gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches vom 19.09.2019 wird aufgehoben. (…) Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 49 „Walramplatz“ aufgestellt.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Zur Verbesserung der Entwicklung der Innenstadt soll auf dem Walramplatz ein Lebensmittelmarkt angesiedelt werden. Dies ist sowohl Bestandteil des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Jülich als auch ein Ankerpunkt des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK). In verschiedenen Ausschusssitzungen sind Entwürfe zur Platznutzung vorgestellt worden. Daraufhin hat man sich für einen Bewerber / Investor entschieden, der einen Antrag vorgelegt hat, auf der im Bereichsgrenzenplan dargestellten Fläche des Walramplatzes eine Nahversorgungseinheit für das Stadtzentrum zu errichten. Hierfür soll die Fläche als „Kerngebiet“ gemäß
§ 7 Baunutzungsverordnung im Bebauungsplan ausgewiesen werden. Da die Bebauung des Walramplatzes Anpassungen im umgebenden Straßenraum erforderlich macht, werden die Große Rurstraße, die Schützen- und Turmstraße sowie die Herzog-Wilhelm-Allee ebenfalls in die Bauleitplanung einbezogen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. A 49 „Walramplatz“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 19.04.2021 bis 21.05.2021 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich aus und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Ferner kann über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen Auskunft gegeben werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 19.04.2021 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
www.juelich.de/Buergerbeteiligung
zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485) oder E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 15.03.2021
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs