Verlängerung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, wurde die gesamte Stadtverwaltung ab Montag, den 25.01.2021, für den Publikumsverkehr geschlossen. Wo es möglich ist, sollen seitdem Aufgaben online, telefonisch, postalisch oder per Mail erledigt werden. Dies galt zunächst bis zum 14.02.2021, wurde zuletzt aber nochmals bis zum 28.02.2021 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Rathausschließung für die Öffentlichkeit ist nicht ausgeschlossen.
Da eine ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung unter diesen Voraussetzungen nicht gewährleistet werden konnte, wird die Dauer der aktuell laufenden Beteiligungsverfahren mit dieser Bekanntmachung bis zum 30.04.2021 verlängert.
Davon betroffen sind die frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für folgende Bauleitplanverfahren:
• Bebauungsplan Güsten Nr. 11 „Sandweg West“
• Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Güsten Nr. 11 „Sandweg West“,
• Bebauungsplan Welldorf Nr. 6 „Einzelhandel Welldorf-Güsten“
sowie
• Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Welldorf Nr. 6 „Einzelhandel Welldorf-Güsten“.
Die Entwürfe zu den o.g. Bauleitplanverfahren liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08.02.2021 bis 30.04.2021 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00-15.30 Uhr
donnerstags von 14.00-16.30 Uhr
öffentlich aus und können mit der Öffnung des Rathauses für die Öffentlichkeit nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Ferner kann über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen Auskunft gegeben werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache. Die Unterlagen zu den o.g. Bauleitplanverfahren stehen seit dem 08.02.2021 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
www.juelich.de/Buergerbeteiligung
zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485) oder E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden.
Bekanntmachungsanordnung
Verlängerung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch die Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen die o.g. Bebauungspläne sowie Flächennutzungsplanänderungen die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,
c) der Bürgermeister hat den jew. Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 15.02.2021
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs