Bebauungsplan Welldorf Nr. 6 „Einzelhandel Welldorf-Güsten“
a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 unter anderem Folgendes beschlossen:
„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Welldorf Nr.6 „Einzelhandel Welldorf-Güsten“ aufgestellt.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Niederlassung eines Einzelhandelsunternehmens für den Ortsteil Welldorf-Güsten und Umgebung schaffen. Bereits im Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich der BBE Handelsberatung GmbH wird zur Stärkung der Nahversorgung für die „nordöstlich der Bundesstraße 55 in Mersch, Pattern, Welldorf und Güsten lebenden Einwohner“ empfohlen, „dort die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment grundsätzlich zu ermöglichen. (…) Prioritär sollte dabei ein geeigneter Standort im Siedlungsbereich Welldorf / Güsten verfolgt werden. Denn dieser verfügt (…) über ein deutlich höheres, lokales Bevölkerungspotenzial als die beiden Ortslagen Mersch / Pattern“. Mit Vorliegen eines konkreten Projektentwurfes soll nun Planrecht geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Welldorf Nr. 6 „Einzelhandel Welldorf-Güsten“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08.02.2021 bis 12.03.2021 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich aus und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Ferner kann über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen Auskunft gegeben werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 08.02.2021 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
www.juelich.de/Buergerbeteiligung
zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485) oder E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 15.01.2021
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs