Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Jülich“
im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss über die Beteiligung Betroffener gem. § 137 BauGB u. der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 unter anderem beschlossen:
„Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ‚Innenstadt Jülich‘ wird im vereinfachten Verfahren in der Fassung des beiliegenden Entwurfs aufgestellt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften gem. §§ 152 bis 156a BauGB über die Inanspruchnahme sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen sowie die Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB werden ausgeschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung Betroffener gem. § 137 BauGB u. der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB wird der Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ‚Innenstadt Jülich‘ für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Jülich“ (InHK) einstimmig beschlossen. Im Rahmen der Untersuchungen zum Integrierten Handlungskonzept wurden innerhalb des dort definierten Untersuchungsraumes „Innenstadt Jülich“ erhebliche städtebauliche Missstände festgestellt, die u.a. auf die Auswirkungen des Strukturwandels im Einzelhandel, den demographischen Wandel, laufende Veränderungen im Mobilitätsverhalten und einen steigenden Wettbewerbsdruck zurückzuführen sind.
Mit dem Beschluss einer Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Jülich“ wird das Ziel verfolgt, die im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes festgestellten städtebaulichen Missstände (insb. funktionale u. gestalterische Defizite) zu beheben.
Kurzdarstellung der Sach- und Rechtslage
Zur Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen im Stadtsanierungsgebiet werden Fördermittel eingesetzt. Zur Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sollen ergänzend städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wird. Die erarbeiteten Leitziele für die Innenstadt von Jülich, gegliedert in vier Handlungsfelder, werden den städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen zugrunde gelegt und bilden einen Handlungsrahmen für die künftige Entwicklungsrichtung: Unter dem Leitbild „JÜLICH: AKTIV. ZUKUNFT. GESTALTEN.“ soll die Innenstadt zukunftsfähig gemacht werden. Das in einem breit angelegten Beteiligungsprozess erarbeitete und abgestimmte Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Jülich skizziert eine Gesamtperspektive für die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt unter diesem Leitbild. Ziel ist es, durch die entwickelten Maßnahmen den bestehenden Funktions- und Strukturschwächen entgegenzuwirken und die Innenstadt als Versorgungs-, Kultur- und Wohnstandort zu sichern und zu aktivieren.
Handlungsfeld 1: Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie und Wohnen
Leitsatz: „eine kompakte, lebendige und vielfältige Innenstadt“
Handlungsfeld 2: Soziales / Bildung / Kultur / Freizeit / Gesellschaft
Leitsatz: „die generationengerechte Kultur- und internationale Forschungsstadt“
Handlungsfeld 3: Mobilität (alle Verkehrsarten, Erreichbarkeit)
Leitsatz: „eine Stadt der zukunftsgerichteten und optimierten Mobilität“
Handlungsfeld 4: Stadtgrundriss, Stadtbild, Frei- und Grünräume
Leitsatz: „unsere historische Stadt neu entdeckt“
Hinzu kommen wichtige Querschnittsthemen wie Beteiligung und Aktivierung, Demographie, Barrierefreiheit, Klimaschutz, Inwertsetzung, Stadthistorie und Digitalisierung, die alle Handlungsfelder berühren und bei der konkretisierenden Ziel- und Maßnahmenentwicklung mitzudenken sind. Diese im Integrierten Handlungskonzept entwickelten Maßnahmen sind geeignet, den Funktions- und Strukturmängeln entgegenzuwirken und die Innenstadt nachhaltig zu beleben. Mit der Ausrichtung auf gemeinsame Ziele und die Bündelung der Aktivitäten unter der Leitidee „Jülich: AKTIV. ZUKUNFT. GESTALTEN.“ werden knappe Ressourcen sinnvoll eingesetzt und privates Kapital mobilisiert. Vgl. Kapitel 8, S. 109-124 „Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Jülich“. Damit entspricht das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung und nach seiner sonstigen Beschaffenheit auch unter Beachtung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Ziel und Zweck der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist, die erkannten Missstände zu beheben. Die Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und Klima-Resilienz städtischer Freiräume (u.a. Straßen, Plätze) müssen nachhaltig verbessert wer-den. Die bauliche Beschaffenheit von Gebäuden, Wohnungen und Arbeitsstätten, die energetische Beschaffenheit und die Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung müssen nachhaltig verbessert werden. Vorgesehene Maßnahmen sind die Neugestaltung von öffentlichen Räumen, die Modernisierung und die Instandsetzung der privaten Immobilien (Modernisierung der Grundrisse, Abbau von Barrieren, energetische Sanierung, Verbesserung der Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen, Modernisierung der technischen Ausstattung, Schaffung attraktiver wohnungsnaher Freiflächen) durch die Unterstützung privater Bauvorhaben, die den Sanierungszielen entsprechen.
Vorbereitende Untersuchungen
Von vorbereitenden Untersuchungen wird abgesehen, da mit dem Integrierten Handlungskonzept für die Jülicher Innenstadt hinreichende Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen bereits vorliegen (§ 141 Absatz 2 BauGB).
Sanierungsverfahren
Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts des Baugesetzbuches (§§ 152 bis 156 a BauGB, „Ausgleichsbeträge“) und die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB werden ausgeschlossen. Für das Erreichen der Sanierungsziele, vorrangig der Modernisierung und der Instandsetzung privater Immobilien innerhalb des Sanierungsgebietes, ist das gewählte Sanierungsverfahren nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zweckmäßig.
Abgrenzung des Sanierungsgebietes
Für die Jülicher Innenstadt orientiert sich die Abgrenzung des Sanierungsgebietes an den im Strukturkonzept dargestellten Aspekten (vgl. Kapitel 8.2, Seiten 114 – 124 im Anhang) und umfasst im Wesentlichen die historische Innenstadt sowie die Befestigungsanlage Jülich. Daneben sind auch die Verflechtungsräume mit innenstadtnahen zentralen oder bedeutenden Einrichtungen und Funktionsbereiche hinsichtlich Bildungs-, Freizeit- und Kulturangeboten enthalten.
Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
Gemäß § 137 BauGB sind die Gründe und Ziele der Sanierung mit den betroffenen Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen zu erörtern. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden. Dies wird in der Beteiligung durchgeführt werden, ebenso die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger (gem. § 139 BauGB). Das Integrierte Handlungskonzept wurde zudem bereits unter reger Mitwirkung und Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet.
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Jülich“ liegt mit der Begründung in der Zeit vom 12.01.2021 bis 12.02.2021 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00-15.30 Uhr
donnerstags von 14.00-16.30 Uhr
öffentlich aus und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu der Satzung stehen ab dem 12.01.2021 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
www.juelich.de/satzungen
zur Verfügung.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Satzungsentwurf bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485) oder E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden.
Jülich, 17.12.2020
Stadt Jülich
Der Bürgermeister