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Bekanntmachung der Stadt Jülich

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Nr. A 26 „Gewerbegebiet Elisabethstraße“

a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)

b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

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Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 unter anderem folgendes beschlossen:

„Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 26 „Gewerbegebiet Elisabethstraße“ aufgestellt.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, den vorhandenen Betriebsstandort in der Elisabethstraße, wie von der Fa. Boos Immobilien GmbH beabsichtigt, zu erweitern und zu entwickeln. Dazu sollen Flächen östlich der ehemaligen Bahntrasse mit einbezogen werden. So können die bestehenden Nutzungen erweitert und zur Unternehmensgruppe gehörende Firmen an einem Standort zusammengeführt werden. Ferner kann der Zweig „Büro und Verwaltung“ am etablierten Standort erweitert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. A 26 „Gewerbegebiet Elisabethstraße“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.11.2020 bis 18.12.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich aus und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Ferner kann über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen Auskunft gegeben werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 09.11.2020 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter

www.juelich.de/Buergerbeteiligung

zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens – oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form – oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Jülich, den 15.10.2020
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs

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