Bebauungsplan Nr. A 23 „Wohnpark Jan-von-Werth-Straße“
a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 unter anderem folgendes beschlossen:
„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 23 „Wohnpark Jan-von-Werth-Straße“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, Solitärbauten in dreigeschossiger Bauweise mit Staffelgeschoss zu ermöglichen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.10.2019 zu entnehmen.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Es liegt ein Antrag vor, für die im Bereichsgrenzenplan ersichtliche Fläche eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Geplant sind momentan fünf Solitärbauten in dreigeschossiger Bauweise mit Staffelgeschoss, die durch eine Tiefgarage unterirdisch verbunden sind.
Der Entwurf zum Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht liegt gem. § 3 Abs. 1 Bau GB in der Zeit vom 04.05.2020 bis 30.06.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17 während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 04.05.2020 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
www.juelich.de/Buergerbeteiligung
zur Verfügung.
Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), per Fax (02461/63-485), zur Niederschrift oder per E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich vorgebracht werden. Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-257, -260,-261 und -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens – oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form – oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 16.04.2020
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs