Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß §13a Abs. 2 Nr.2 BauGB
Grundlage der Berichtigung ist der Bebauungsplan Koslar Nr. 30 „Rathausstraße II“
Hiermit wird gem. § 7 GO NRW i.V.m. BekanntmVO und Hauptsatzung der Stadt Jülich Folgendes bekannt gemacht:
Der Bebauungsplan Koslar Nr. 30 „Rathausstraße II“ hat konkret zum Ziel, die Ansiedlung mit einer Arztpraxis und einer Apotheke zu ermöglichen. Der schon ortsansässige Arzt möchte sich vergrößern und die gesundheitliche Versorgung Koslars verbessern und weiter gewährleisten. Die bisherige Apotheke soll dann neben dem neuen Ärztehaus einziehen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Jülich stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „kulturellen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen“ dar. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes weichen von der Darstellung des Flächennutzungsplanes ab.
Nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt werden. Die dem Bebauungsplan entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Absatz 2 Nummer 2 Halbsatz 3 BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschrift über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung findet. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Der Bebauungsplan Koslar Nr. 30 „Rathausstraße II“ wurde im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innen-
entwicklung aufgestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wurde durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung erfolgte gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) am 21.04.2020 per Dringlichkeitsentscheid. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am 01.05.2020.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Jülich wird berichtigt, sodass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Anlehnung an die sonstigen Darstellungen zukünftig als 3.602 m² große Mischbaufläche dargestellt wird.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab sofort bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße), während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Berichtigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 10.05.2020
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs