Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Grundlage der Berichtigung ist der Bebauungsplan A 36 „Park Pasqualini“
Hiermit wird gem. § 7 GO NRW i.V.m. BekanntmVO und Hauptsatzung der Stadt Jülich Folgendes bekannt gemacht:
Der Bebauungsplan A 36 „Park Pasqualini“ beseitigt den Missstand, der durch Wegzug bzw. Umstrukturierung im Schulwesen eine Mindernutzung des Grundstückes des Sportplatzes der alten Realschule vorhanden ist, indem er eine Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ festsetzt. Somit wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Jülich stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule“ dar. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes weichen von der Darstellung das FNPs ab. Nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 Baugesetzbuch kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt werden. Die dem Bebauungsplan entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Absatz 2 Nummer 2 Halbsatz 3 BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschrift über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung findet. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Der Bebauungsplan A 36 „Park Pasqualini“ wurde im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wurde durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung erfolgte am 10.07.2019, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt am 01.05.2021.
Der FNP der Stadt Jülich wird berichtigt, so dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Anlehnung an die sonstigen Darstellungen zukünftig als 0,58 ha große Mischbaufläche dargestellt wird. Die ortsübliche Bekanntmachung der Berichtigung erfolgt am 01.05.2021.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Jedermann kann die Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 36 „Park Pasqualini“ ab sofort bei der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße), während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Berichtigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 15.04.2021
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs