Bebauungsplan Koslar Nr. 30 „Rathausstraße II, 1. vereinfachte Änderung“
a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 unter anderem Folgendes beschlossen:
„Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 BauGB wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 30 „Rathausstraße II“ aufgestellt(…) Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.02.2021 zu entnehmen.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dieser Änderung soll die Neuerrichtung des Jugendtreffs in Container-Bauweise im rückwärtigen Drittel des Flurstücks 400, Gemarkung Koslar, Flur 4 ermöglicht werden.
Der auf dem o. g. Flurstück vorhandene Jugendtreff-Container nahe der Rathausstraße muss dem projektierten Gesundheitszentrum weichen. Nach Prüfung diverser Alternativstandorte und einer Ortsbesichtigung mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und des Stadtrates sowie dem Ortsvorsteher wurde als günstigster Standort der rückwärtige Bereich des Flurstücks 400 favorisiert. Damit kann der Container nahezu am bewährten Ort verbleiben; eine Platzierung des Containers ist zudem so möglich, dass nicht in den vorhandenen Baumbestand eingegriffen werden muss.
Der Entwurf des Bebauungsplans Koslar Nr. 30 „Rathausstraße II, 1. vereinfachte Änderung“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.06.2021 bis 11.07.2021 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich aus und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Ferner kann über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen Auskunft gegeben werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 09.06.2021 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
www.juelich.de/Buergerbeteiligung
zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485) oder E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 15.05.2021
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs