Bebauungsplan Nr. A 59 „Nachverdichtung Märkische Straße“
a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 ,2 und 13a BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 unter anderem Folgendes beschlossen:
„Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 59 „Nachverdichtung Märkische Straße“ aufgestellt (…) Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 19.05.2021 zu entnehmen.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im rückwärtigen Bereich der Märkischen Straße 10-12 (Flurstücke 1079 und 1138) ein zweigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohneinheiten errichten zu können und somit die Nachverdichtung auf dieser Grundstücksfläche zu ermöglichen. Angedacht ist eine maximale Bauhöhe von 10 m. Der Neubau soll sich in Höhe und Haustyp an der umliegenden Wohnbebauung orientieren und sich somit ins vorhandene Stadtbild einfügen. Zudem sind Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über einen Stich von der Märkischen Straße in das rückwärtige Gelände.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. A 59 „Nachverdichtung Märkische Straße“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.07.2022 bis 14.08.2022 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00-15.30 Uhr
donnerstags von 14.00-16.30 Uhr
öffentlich aus und können eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261, -266 und -279 zwecks Terminabsprache. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 11.07.2022 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
www.juelich.de/beteiligung
zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485) oder E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. A 59 „Nachverdichtung Märkische Straße“ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 13.06.2022
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs