Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 26 „Gewerbegebiet Elisabethstraße“
Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 unter anderem folgendes beschlossen:
„Die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 26 „Gewerbegebiet Elisabethstraße“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Die Firma Boos Immobilien GmbH beabsichtigt, den bestehenden Betriebsstandort an der Elisabethstraße zu erweitern und zu entwickeln. Dazu sollen Flächen östlich der ehemaligen Bahntrasse mit einbezogen werden. So können die bestehenden Nutzungen erweitert und zur Unternehmensgruppe gehörende Firmen an einem Standort zusammengeführt werden. Ferner kann der Zweig „Büro und Verwaltung“ am etablierten Standort erweitert werden. Um das Vorhaben zu realisieren, muss neben der Aufstellung des Bebauungsplanes auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan lautet „Grünfläche“ uns soll in „Gewerbliche Baufläche“ geändert werden. Damit wird ein Teilbereich der vorherigen Flächennutzungsplanänderung „Bauflächenrücknahme im Süden der Kernstadt zugunsten des interkommunalen Gewerbegebietes „Campus Merscher Höhe/Brainergy Park““ geändert. Eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz NRW wurde bereits bei der Bezirksregierung Köln gestellt; mit Datum vom 25.08.2020 teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass vorbehaltlich der Vereinbarkeit mit den Belangen von Natur und Landschaft sowie den Belangen der Wasserwirtschaft die Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung angepasst ist.
Im bestehenden Flächennutzungsplan ist die ehemalige Bahntrasse, die das bestehende Firmengelände im Osten begrenzt (Gemarkung Jülich, Flur 54, Flurstück 5), noch als „Bahnanlagen“ dargestellt. Mit Datum vom 12.08.2020 Teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das o.g. Grundstück die Freistellung von Bahnbetriebszwecken erfolgt ist. Daher wird auch hierfür die Darstellung geändert, und zwar von „Bahnanlagen“ in „Gewerbliche Baufläche“.
Umweltbezogene Informationen
Nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB a. u. nach den Umweltschutzgütern i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert:
(Hinweis: Zu den unten genannten Planunterlagen gehören die Plandarstellung mit den Textlichen Festsetzungen u. Hinweisen sowie die Begründung u. Umweltbericht. Darüberhinausgehende Unterlagen, wie z. B. Gutachten, werden im Folgenden zusätzlich aufgelistet.)
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplans Nr. A 26 „Gewerbegebiet Elisabethstraße“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 23.05.2022 bis 01.07.2022 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich aus und können eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261, -266 und -279 zwecks Terminabsprache. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 23.05.2022 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
www.juelich.de/Buergerbeteiligung
zur Verfügung. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 26 „Gewerbegebiet Elisabethstraße“ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Des Weiteren ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), z. B. Umweltvereinigungen die nach § 3 UmwRG anerkannt sind, in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Hingewiesen wird ferner auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 14.04.2022
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs