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Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“

a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

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Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 unter anderem Folgendes beschlossen:

„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“ aufgestellt.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Der Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, einen vorhandenen Betriebsstandort zu erweitern und zu entwickeln. Dazu sollen Flächen süd-östlich des bestehenden Gewerbegebietes überplant werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

öffentlich aus und kann eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 und -266 zwecks Terminabsprache.

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG – Bebauungspläne / sonstige Satzungen –
Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“ oder über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen abgerufen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485), E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) oder über die vorgenannten Online-Angebote eingereicht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 09.02.2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 10.03.2023
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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