Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Jülich beabsichtigt aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB die Aufstellung der o.a. Bauleitplanung.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zum Bau einer Wohnanlage für Menschen mit Behinderung schaffen.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 10.06.2019 bis 12.07.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 bis 212 ( II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bebauungsplanverfahren stehen ab dem 10.06.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung zur Verfügung.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden.
Jülich, den 16.05.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs