Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Jülich beabsichtigt aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB die Aufstellung der o.a. Bauleitplanung.
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes beinhaltet die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenter mit Bäckerei.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 10.06.2019 bis 12.07.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 bis 212 ( II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bebauungsplanverfahren stehen ab dem 10.06.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung zur Verfügung.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Jülich, den 16.05.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs