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Bekanntmachung der Stadt Jülich

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“

Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2022 unter anderem Folgendes beschlossen:

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„Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 ‚Ortseingang‘ wird mit seinen Änderungen und Ergänzungen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt, die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange werden erneut eingeholt.“

Das im Nordosten von Jülich-Kirchberg gelegene Plangebiet liegt auf der östlichen Seite der Wymarstraße unmittelbar gegenüber dem Werksgelände der Carl Eichhorn KG.

Das Plangebiet wird begrenzt durch
• im Norden durch die Radwegverbindung Aldenhoven-Jülich innerhalb einer Grünzone (verlassene Bahntrasse),
• im Osten durch das Naturschutzgebiet „Pellini-Weiher“,
• im Süden durch den Anliegerweg „Am Weiher“ mit den dahinter angrenzenden Pkw-Stellflächen der Carl Eichhorn KG,
• im Westen durch die Landstraße 241, Wymarstraße einschließlich dem parallel verlaufenden Gewässer Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich. Die Grenze des Geltungsbereiches B-Plan Nr. 14 ist in diesem Verlauf deckungsgleich mit der Plangebietsgrenze B-Plan Nr. 10, Kastanienbusch.

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 14 Ortseingang“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der ortsansässigen Carl Eichhorn KG Wellpappenwerke geschaffen und dadurch der Firmenstandort in Kirchberg gesichert werden. Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Textfestsetzung sowie den nach Einschätzung der Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 08.08.2022 bis 09.09.2022 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 211 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00-15.30 Uhr
donnerstags von 14.00-16.30 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

Die Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Bebauungspläne /sonstige Satzungen – Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ oder über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen abgerufen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-362) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. 

Nicht fristgerecht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. 

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

Es sind neben dem Umweltbericht, der zu den nachfolgend genannten Schutzgütern Aussagen enthält, folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

1. Informationen zum Schutzgut Mensch:
• Verkehrsgutachten vom 02.02.2016
• Stellungnahme des Verkehrsgutachters vom 20.08.2019
• Stellungnahme des Verkehrsgutachters zur Verwendbarkeit des 2016er-Verkehrsgutachtens für 2022

2. Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen:
• FFH-Verträglichkeitsstudie mit Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die angrenzenden Schutzgebiete (insbesondere das FFH-Gebiet „Indemündung“)
• Artenschutzprüfung mit Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die Vogelwelt, die Fledermäuse und den Biber
• Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Informationen zu den Einflüssen auf die im Einwirkungsbereich des Plangebiets befindlichen Pflanzengesellschaften und -arten, insbesondere auf den vorhandenen Baumbestand sowie zu den Auswirkungen der Planungen auf das Landschaftsschutzgebiet „Wymarer Hof“

3. Informationen zum Schutzgut Boden:
• Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf den Boden, insbesondere durch Versiegelung

4. Informationen zum Schutzgut Wasser:
• Nachweis zur Beseitigung von Niederschlagswasser
• Hydrogeologische Untersuchung

5. Informationen zum Schutzgut Luft und Klima:
• Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Klimatop im Plangebiet

6. Informationen zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und Sachgüter:
• Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf das Landschaftsbild
• Bewertung der Transportwegebeziehung aus städtebaulicher und technischer Sicht
• Archäologische Untersuchung des Plangebietes
• Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf den Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich und ein Bodendenkmal

7. Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der BUND Kreisgruppe Düren zu den Themen Umwelt- und Naturschutz, Artenschutz, Bodenschutz, Wasserwirtschaft, Brandschutz, Verkehr und Immissionsschutz

8. Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotope, Landschaft und Erholung, Landschaftsbild und Schutzgebiete, Boden (inklusive Bodenbelastung), Wasser, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Jülich, den 14.07.2022
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs

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Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

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