Flächennutzungsplanänderung Kirchberg „Pferdebetrieb im Rurfeld“
Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung vom 08.10.2019 unter anderem folgendes beschlossen:
„Die Flächennutzungsplanänderung Kirchberg „Pferdebetrieb im Rurfeld“ wird gem. § 3 Abs.2 des BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dieser Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Umwandlung einer „Wiese“ in „Pferdewiese“ geschaffen werden. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung von „Wiese“ in „Pferdewiese“.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 06.01.2020 bis 07.02.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209-212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus. Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu dieser Flächennutzungsplanänderung stehen ab dem 06.01.2020 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
http://www.juelich.de/Buergerbeteiligung
zur Verfügung.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden.
Umweltbezogene Informationen
Nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB a. u. nach den Umweltschutzgütern i. S. des § 1 (6) Nr. 7 BauGB gegliedert:
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260, -261 und -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
– Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
– Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung „Kirchberg-Pferdebetrieb im Rurfeld“ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
– Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtrates der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diese Flächennutzungsplanänderung die Verletzung von Verfahrens – oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form – oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 06.12.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs