Bebauungsplan Nr. A 46
„Königskamp IV“
– Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
– Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 25.06.2018 unter anderem Folgendes beschlossen:
„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 46 „Königskamp IV“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, den Bereich südlich der Straße „Im Langenbroich“ städtebaulich neu zu ordnen.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Es liegt ein Antrag vor, auf der im Bereichsgrenzenplan dargestellten Fläche Expansionsbestrebungen einer im Gewerbegebiet Königskamp ansässigen Firma zu ermöglichen. Die Erweiterung beinhaltet die Errichtung mehrerer Baukörper mit entsprechenden Erschließungs- und Stellplatzanlagen, um neue Arbeitsplätze im dreistelligen Bereich zu schaffen.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre vor-
aussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 06.01.2020 bis 07.02.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uh
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-257, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bebauungsplanverfahren stehen ab dem 06.01.2020 auch auf der Homepage der Stadt Jülich zur Verfügung unter
http://www.juelich.de/Buergerbeteiligung
Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), per Fax (02461/63-485),
zur Niederschrift oder per E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich vorgebracht werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens – oder Formvorschriften der Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 7 (6) Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form – oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 06.12.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs