Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan
A 38 “ Schneidersstraße“
- Aufstellungsbeschluss gemäß §§1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung vom 13.09.2018 unter anderem folgendes beschlossen:
“ – Die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan A 38 „Schneidersstraße“ wird gem. §§1 und 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 aufgestellt.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Es liegt ein Antrag vor, für den in der Skizze dargestellten Bereich, der das zukünftige interkommunale Gewerbegebiet mit der Kernstadt verbindet einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Voraussetzung für diesen Bebauungsplan ist die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Es sind in diesem Bereich Wohnbebauung, gewerbliche Nutzung sowie die Anmietung von Gebäuden vom „Freshman-Institute der Fachhochschule Aachen“ vorgesehen.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 09.09.2019 bis 11.10.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209-212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitagsvon 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochsvon 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstagsvon 14.00 – 16.30 Uhr
Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 und -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu dieser Flächennutzungsplanänderung stehen ab dem 09.09.20198 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Buergerbeteiligung zur Verfügung. Innerhalb der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich vorgebracht werden.
Jülich, den 16.08.2018
Stadt Jülich
In Vertretung
Schulz
Beigeordneter und
allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehenden Beschlüsse des Planungs-, Umwelt-, und Bauausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 15.08.2019
Stadt Jülich
In Vertretung
Schulz
Beigeordneter und
allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters