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Bekanntmachung der Stadt Jülich

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan

A 38  “ Schneidersstraße“

  • Aufstellungsbeschluss gemäß §§1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
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 Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung vom 13.09.2018 unter anderem folgendes beschlossen:

“ – Die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan A 38 „Schneidersstraße“ wird gem.  §§1 und 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 aufgestellt.“ 

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Es liegt ein Antrag vor, für den in der Skizze dargestellten Bereich, der das zukünftige interkommunale Gewerbegebiet mit der Kernstadt verbindet einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Voraussetzung für diesen Bebauungsplan ist die Änderung des Flächennutzungsplanes. 

Es sind in diesem Bereich Wohnbebauung, gewerbliche Nutzung sowie die Anmietung von Gebäuden vom „Freshman-Institute der Fachhochschule Aachen“ vorgesehen.

Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 09.09.2019 bis 11.10.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209-212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden

montags bis freitagsvon     8.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochsvon   14.00 – 15.30 Uhr

donnerstagsvon   14.00 – 16.30 Uhr 

Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 und -279 zwecks Terminabsprache zu melden.

Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu dieser Flächennutzungsplanänderung stehen ab dem 09.09.20198 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Buergerbeteiligung zur Verfügung. Innerhalb der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich vorgebracht werden.

Jülich, den 16.08.2018

Stadt Jülich

In Vertretung

Schulz

Beigeordneter und

allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehenden Beschlüsse des Planungs-, Umwelt-, und Bauausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 15.08.2019

Stadt Jülich

In Vertretung

Schulz

Beigeordneter und

allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

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Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

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