Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bekanntmachung der Stadt Jülich

Bekanntmachung der Stadt Jülich

242
0
TEILEN
amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
- Anzeige -

Bebauungsplan Nr. 41  “ Josef-Wimmer-Straße „, 1. vereinfachte Änderung

a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der

- Anzeige -

    Bekanntmachung vom 03.11.2017

b) Unterrichtung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 

    (BauGB)

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 02.05.2019 unter anderem beschlossen:

Aufgrund der §§ 1,2 und 13 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 41 „Josef-Wimmer-Straße „,1. vereinfachte Änderung aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, für die im Bereichsgrenzenplan dargestellten Parzellen eine barrierefreie Wohnhausbebauung zu ermöglichen. 

Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.04.2019 zu entnehmen.

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Es liegt ein Antrag vor, die planungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen, im Bereich der 1. vereinfachten Änderung die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in eingeschossiger und behindertengerechten Bauweise zu ermöglichen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41  “ Josef-Wimmer-Straße „, 1. vereinfachte Änderung mit der Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 09.09.2019 bis 11.10.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden

montags bis freitags von   8.30 – 12.00 Uhr

montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr

donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus .Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 09.09.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter

http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung

zur Verfügung.

Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), per Fax (02461/63-485), zur Niederschrift oder per E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich vorgebracht werden.

  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 
  • Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Güsten Nr. 3, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
  • Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach

§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

– Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S.966) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen diesen Bebauungsplan nach Ablauf eines Jahres nach der Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren

    wurde nicht durchgeführt,

b. die Bebauungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

     c. der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder

     d. der Form- oder Verfahrensweg ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die

  verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Jülich, 16.08.2019

Stadt Jülich

In Vertretung

Schulz

Beigeordneter und

allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 22.11.2018 zur Aufstellung gemäß §§ 1, 2 und 13 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Jülich, 15.08.2019

Stadt Jülich

In Vertretung

Schulz

Beigeordneter und

allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

TEILEN
Vorheriger ArtikelBekanntmachung der Stadt Jülich
Nächster ArtikelBebauungsplan Nr. A 38 “ Schneidersstraße
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here