Flächennutzungsplanänderung
„Bauflächenrücknahme im Süden der Kernstadt zugunsten des interkommunalen Gewerbegebietes Campus Merscher Höhe / Brainergy Park“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 06.06.2019 unter anderem folgendes beschlossen:
„Die Flächennutzungsplanänderung wegen Rücknahmefläche im Süden zugunsten des Bebauungsplan Nr. A 28 “ Campus Merscher Höhe/Brainergy Park “ wird gem. § 3 Abs.2 des BauGB für mindestens 30Tage öffentlich ausgelegt.“
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Das interkommunale Gewerbegebiet „Campus Merscher Höhe“ umfasst ca. 51 ha. Für diese Fläche muss von den beteiligten Kommunen anteilmäßig Baufläche in den jeweiligen Flächennutzungsplänen in Nichtbaufläche umgewandelt werden.
Mit dieser Vorgehensweise wird die flächensparende Siedlungsentwicklung im Sinne des Leitbildes der Landesregierung, in Nordrhein-Westfalen das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahre 2020 auf 5 ha und langfristig auf „Netto-Null“ zu reduzieren, umgesetzt.
Eine weitere Fläche, für die ebenfalls eine FNP-Änderung durchgeführt wird, befindet sich im Norden der Kernstadt.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt Jülich wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 08.07.2019 bis 30.08.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260, -261 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich
vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-362) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab sofort auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung zur Verfügung.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen,
− dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können,
− dass ein Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Neben dem Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Umweltbezogene Informationen
Nr. |
Art der Information, Dokument / Quelle |
Urheber / Stand |
Bezug / verfügbare umweltbezogene Informationen |
[1] |
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (11.2017 – 08.2018) |
• Umweltbezogene Informationen |
[1.1] |
Bezirksregierung Arnsberg |
• Schutzgut Wasser/Boden: Hinweise zu Baugrund, Sümpfungsmaßnahmen, möglichen bergbaulichen Einwirkungen
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[1.2] |
Erftverband |
• Schutzgut Wasser Hinweis auf Grundwassermessstellen
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[1.3] |
LVR Bodendenkmalpflege |
• Schutzgut Kulturgüter Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmälern
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[1.4] |
Industrie-Wasser- Umweltschutz e.V. |
• Schutzgut Natur Hinweis auf Ausgleichsflächen
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Jülich, den 13.06.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 06.06.2019 zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 12.06.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs