über die frühzeitige Beteiligung des Planentwurfs zum Bebauungsplan A 47 „Rübenstraße II“.
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss wurde durch den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich am 25.06.2018 gefasst. Als nächstes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.
Ziel und Zweck der Planung
Anlass der Planung ist das Vorhaben einer Speditionsfirma, in unmittelbarere Nähe zu Ihrem Firmengelände eine Lagerhalle zu errichten. Derzeit ist das Plangebiet jedoch im seit dem 19.08.1988 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 91 „Rübenstraße“ als Grünfläche/ Brachfläche festgesetzt. Die Fläche ist der natürlichen Entwicklung überlassen bzw. als Überschwemmungsgebiet festgesetzt.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes, in dem ein Baufenster für die zu errichtende Lagerhalle festgesetzt wird.
Demnach besteht ein Planerfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet zum Bebauungsplan A 47 „Rübenstraße II“ kann nachfolgender Übersichtskarte (Umrahmung) entnommen werden:
Übersichtsplan
Wesentliche Planungsalternativen
Wesentliche Planungsalternativen bestehen nicht. Die Lagerhalle soll in die unmittelbare Umgebung des Firmengeländes integriert werden. Jedoch stehen abgesehen des in Rede stehenden Plangebietes keine weiteren Grundstücke zur Verfügung.
Frühzeitige Beteiligung
Der Vorentwurf des Bebauungsplan A 47 „Rübenstraße II“ und die Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit von
Montag, 13.05.2019 bis einschließlich Freitag, 14.06.2019
bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich aus. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 13.05.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung zur Verfügung.
Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können schriftlich (per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected])) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Vorentwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Jülich, 15.04.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
BekanntmachungsanordnungDie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 47 „Rübenstraße II“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jülich, 12.04.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs