über die frühzeitige Beteiligung des Planentwurfs zum Bebauungsplan A 48 „Pavillon Schlossplatz“, Ortslage Jülich.
Sachverhalt
Der Planungs- Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. A 48 „Pavillon Schlossplatz“ gefasst. Nun soll die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB erfolgen.
Ziel und Zweck der Planung
Auf dem Schlossplatz besteht derzeit ein Kundezentrum der Stadtwerke Jülich GmbH, dass verschiedenen funktionale Mängel aufweist. Die Toilettenanlagen befinden sich im Außenbereich, die Innenräume sind zu klein, insgesamt ist der Außenbereich aufgrund der vielen verschiedenen Bauwerke unansehnlich, zwei Treppenabgänge führen von außen in das Untergeschoss.
Die Stadtwerke planen, das Kundezentrum zu erweitern und zu modernisieren. Alle Bestandteile werden in einem Gebäude zusammengefasst. Die jetzige Tourist-Info der Stadt soll in das Gebäude integriert werden, ebenso wie das Bürgerbüro der Stadt. Es entstehen ein großzügiger Wartebereich sowie ein weiterer größerer Raum für Veranstaltungen. Das Kundezentrum soll dabei sehr durchlässig gestaltete werden, die Fassaden werden überwiegend aus Glas bestehen.
Für das Plangebiet besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan, ebenso kann das Vorhaben nicht nach § 34 oder § 35 BauGB errichtet werden. Zur Umsetzung der Planung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Es besteht ein Planungsbedarf gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren.
Das Plangebiet für den Bebauungsplan A 48 „Pavillon Schlossplatz“, Ortslage Jülich kann nachfolgender Übersichtskarte (Umrahmung) entnommen werden:
Übersichtsplan
Wesentliche Planungsalternativen
Wesentliche Planungsalternativen bestehen nicht. Der Pavillon ergibt nur Sinn, sofern er in der Nähe des Eingangs in den Schlosspark errichtet wird. Um den Flächenverbrauch gering zu halten, soll er an gleicher Stelle wie der heute bestehende Bau errichtet werden.
Frühzeitige Beteiligung
Der Vorentwurf des Bebauungsplan A 48 „Pavillon Schlossplatz“, Ortslage Jülich und die Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit von
Montag, 13.05.2019 bis einschließlich Freitag, 14.06.2019
bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich aus. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem 13.05.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung zur Verfügung.
Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können schriftlich (per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected])) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Vorentwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Jülich, 15.04.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
BekanntmachungsanordnungDie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 48 „Pavillon Schlossplatz“, Ortslage Jülich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jülich, 12.04.2019
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs