– Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
– Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 unter anderem folgendes beschlossen:
“ Bebauungsplan A 38 „Schneidersstraße“ Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017. “
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Es liegt ein Antrag vor, für den in der Skizzze dargestellten Bereich, der das zukünftige interkommunale Gewerbegebiet mit der Kernstadt Jülich verbindet, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Es sind in diesem Gebiet Wohnbebauung, gewerbliche Nutzung sowie die Anmietung von Gebäuden vom
“ Freshman-Institute der Fachhochschule Aachen“ vorgesehen. In dem aufzustellenden Bebauungsplan soll das Gebiet eine differenzierte Gewerbegebietsausweisung erhalten, um den angrenzenden auszuweisenden WA-Bereich emissions- und immissionsmäßig zu schützen.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 09.09.2019 bis 11.10.2019 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 ( II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ) während der Dienststunden
montags bis freitagsvon 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstagsvon 14.00 – 16.30 Uhr
Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, bis -261 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bebauungsplanverfahren stehen ab dem 09.09.2019 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung
zur Verfügung.
Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können insbesondere schriftlich per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), per Fax (02461/63-485), zur Niederschrift oder per E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich vorgebracht werden.
Jülich, den 16.08.2019
Stadt Jülich
In Vertretung
Schulz
Beigeordneter und
allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 15.08.2019
Stadt Jülich
In Vertretung
Schulz
Beigeordneter und
allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters